Navigation
Startseite
Baurecht
Recht
Onlinerechner für Finanzen
Vermessungsstellen Bund, Länder
Kataster, was ist das?
Vermessung, was ist das?
Liegenschaftsbuch, was ist das?
GPS, was ist das?
Bewertung, was ist das?
Geschichte des Vermessungswesens
Die Vermessung in der Bibel.
Die Schöpfungsgeschichte der Vermessung
Sinzig-Löhndorf
Katasteramt.de
Dirk´s Reisen
Chatroom
Diese Seite empfehlen
Artikel
Weblinks
Kontakt
Suche
Impressum
Gästebuch
Kalender - Uhrzeit
Samstag, 4 September 2010
247 Tag des Jahres
| September 2010 | So | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa |
| 1 | 2 | 3 | 4 | |||
| 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 |
| 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 |
| 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 |
| 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | ||
Ihre derzeitige IP
__________________________

__________________________
Liegenschaftsbuch, was ist das?
Liegenschaftsbuch
Im Liegenschaftsbuch sind alle 6,7 Mio. Flurstücke des Landesgebiets von Rheinland-Pfalz registriert! Das Katasteramt hält die einheitlich strukturierten Informationen in einer automatisiert
geführten Datensammlung (Automatisiertes Liegenschaftsbuch) bereit und können zu jedem Flurstück z.B. folgende Merkmale liefern:
* Flurstücksbezeichnung
* Lagebezeichnung
* Nutzungsart
* Flächengröße
* Eigentümer Hinweise auf öffentlich - rechtliche Festsetzungen (z.B. Baulasten, Denkmalschutz, Schutzgebiete usw.)
Mit diesen Angaben sind Sie in der Lage, beispielsweise bei Grundstücksverkäufen, Planung von Bauvorhaben, Finanzierungen oder Förderanträgen objektive Fakten auf den Tisch zu legen. Maßgeschneiderte
Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch können Ihnen das Katasteramt in einer breiten Palette anbieten, z.B.
* auf Papier als Einzelnachweis oder Liste
* auf maschinenlesbarem Datenträger (Diskette, CD-ROM).
Lassen Sie sich beim zuständigen Katasteramt fachkundig beraten! Die Suche erleichtert ein Blick in die Länderlinks, links auf dieser Seite.
Wenn Sie als Eigentümer, grundstücksverwaltende Stelle, Behörde o. dgl. viele Flurstücksdaten benötigen, versäumen Sie nicht, unser Angebot Liegenschaftsdaten für Großabnehmer anzuschauen.
Datenschutz ist selbstverständlich Ehrensache, wenn es um personenbezogene Daten geht. Die Katasterämter geben deshalb Auskünfte und Auszüge nur an Personen und Stellen ab, die ein berechtigtes
Interesse haben (Grundstückseigentümer und deren Beauftragte, Behörden für ihre Aufgabenerfüllung).
